DEUTSCH Apple Computer, Inc. Client-Softwarelizenz BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE auf den NACHSTEHENDEN "JA"-Knopf klicken. WENN SIE auf den "JA"-Knopf klicken UND/ODER DIE SOFTWARE HERUNTERLADEN UND/ODER BENUTZEN, ERKLÄREN SIE DAMIT IHR EINVERSTÄNDNIS MIT DEN BESTIMMUNGEN DES FOLGENDEN LIZENZVERTRAGES. EINER GESONDERTEN MITTEILUNG AN APPLE BEDARF ES NICHT. WENN SIE MIT DEM LIZENZVERTRAG NICHT EINVERSTANDEN SIND, klicken SiE NICHT auf den NACHSTEHENDEN "JA"-Knopf. SIE SIND DANN NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE HERUNTERZULADEN UND/ODER BENUTZEN. 1. Lizenz. Lizenzgeber ist die Apple Computer Inc., Cupertino, Kalifornien, USA. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, so ist diese Tochtergesellschaft Lizenzgeber. Der Lizenzgeber erteilt Ihnen hiermit das Recht zur Benutzung der beigefügten Client-Software einschließlich der dazugehörigen Client-Software-Dokumentation und der Zeichensätze (im folgenden “Client-Software”), unabhängig davon, ob diese auf einer Diskette, einem ROM oder einem anderen Datenträger gespeichert ist. Alle sonstigen Rechte an der Client-Software bleiben vorbehalten. Auch alle Kopien der Client-Software unterliegen dieser Vereinbarung. 2. Erlaubte Benutzung und Beschränkungen. Diese Lizenz gibt Ihnen das Recht, die Client-Software zur Nutzung auf einer unbegrenzten Zahl von Computern im Zusammenhang mit den in der Client-Dokumentation bezeichneten Netzwerkdiensten zu installieren und zu vervielfältigen. Auf jeder Kopie der Client-Software sind die Urheber- und sonstigen Schutzrechtshinweise aufzunehmen, die auf dem Original enthalten waren. Sie dürfen Ihre Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf einen Dritten übertragen, wenn dieser auch alle Pflichten aus diesem Lizenzvertrag an Ihrer Stelle übernimmt, Sie ihm die Client-Software und diesen Vertrag aushändigen und Sie die noch in Ihrem Besitz befindlichen Kopien der Client-Software zerstören. Sie verpflichten sich, es zu unterlassen, die Client-Software zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder in sonstiger Weise in eine für Personen wahrnehmbare Form zu bringen, soweit dies nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften gestattet ist. Die Apple - Software darf nicht verwendet werden beim oder im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kernkraft-Anlagen, von Flugzeugnavigations- oder -kommunikationssystemen oder bei der Flugüberwachung; in derartigen Fällen kann ein Fehler in der Apple - Software zu Todesfällen, Körperverletzungen oder schwerwiegenden Sach- und Umweltschäden führen. Diese Lizenz verliert ihre Wirksamkeit automatisch, ohne daß es einer Kündigung bedarf, wenn Sie gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages verstoßen. 3. Gewährleistung. Fehler in der Client-Software können nicht ausgeschlossen werden. Der Lizenzgeber übernimmt eine Gewährleistung nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Es gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten ab Lieferung der Client-Software. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bleiben Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung erfolglos, können Sie nach Ihrer Wahl Herabsetzung der Lizenzgebühr oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Für Client-Software, die geändert, erweitert oder beschädigt wurde, wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, daß die Änderung, Erweiterung oder Beschädigung für den Mangel nicht ursächlich war. 4. Schadenersatz. Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht seitens des Lizenzgebers sowie seiner Angestellten und Beauftragten besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Die Haftung des Lizenzgebers ist auf die Vermögensnachteile begrenzt, die er bei Abschluß des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, es sei denn, daß der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit eines Organs oder eines leitenden Angestellten des Lizenzgebers oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für den Verlust von Daten wird keinesfalls gehaftet, es sei denn, daß dieser Verlust durch regelmäßige - im kaufmännischen Geschäftsverkehr tägliche - Sicherung der Daten in maschinenlesbarer Form nicht hätte vermieden werden können. Ferner wird keinesfalls für Schäden gehaftet, die durch sonstige Fehlleistungen der Client-Software entstanden sind und die durch regelmäßige, zeitnahe Überprüfungen der bearbeiteten Vorgänge hätte vermeiden werden können. Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den gesetzlichen Vorschriften früher verjähren, verjähren sie - mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung und nach dem Produkthaftungsgesetz - spätestens mit dem Ablauf von zwei Jahren ab Erbringung der mangelhaften Leistung. 5. Export. Sie stehen dafür ein, daß die Apple-Software nur unter Beachtung aller anwendbaren Exportbestimmungen des Landes, in dem Sie die Apple-Software erhalten haben, und der Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt wird. Insbesondere darf die Apple-Software nicht (i) in ein Land exportiert oder reexportiert werden, über das die Vereinigten Staaten ein Embargo verhängt haben, oder einem Staatsangehörigen oder Bewohner eines solchen Landes überlassen werden oder (ii) einer Person überlassen werden, die auf der Liste der Specially Designated Nationals des U.S. Treasury Department oder dem Table of Denial Orders des U.S. Department of Commerce verzeichnet sind. Indem Sie die Apple-Software benutzen, erklären Sie, daß Sie weder in einem dieser Länder wohnhaft sind noch seiner Kontrolle unterliegen noch ein Staatsangehöriger oder Bewohner eines dieser Länder sind noch auf einer der vorstehend erwähnten Listen genannt werden. 6. US-Behörden. Wenn die Apple-Software für Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika erworben wird, gilt sie als "restricted computer software" nach Maßgabe der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR. Die Rechte der Behörden der Vereinigten Staaten von Amerika an der Apple - Software werden in der Bestimmung Nr. 52.227-19 der FAR geregelt. 7. Anwendbares Recht und Teilnichtigkeit. Dieser Lizenzvertrag unterliegt kalifornischem Recht, wenn die Apple Computer Inc. Lizenzgeber ist. Wenn diese jedoch in dem Land, in dem Sie die Lizenz erworben haben, eine Tochtergesellschaft hat, gilt das Recht dieses Landes. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. 8. Vollständigkeit. Dieser Lizenzvertrag enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Lizenz und tritt an die Stelle aller diesbezüglichen früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sind schriftlich niederzulegen. APPLE COMPUTER, INC. LISTE DER TOCHTERGESELLSCHAFTEN LAND TOCHTERGESELLSCHAFT Brasilien Apple Computer Brasil Ltda. Deutschland Apple Computer GmbH Frankreich Apple Computer France S.A.R.L. Hong Kong Apple Computer International Ltd Irland Apple Computer (UK) Limited Italien Apple Computer S.p.A. Japan Apple Japan, Inc. Kanada Apple Canada Inc. Mexiko Apple Computer México, S.A. de C.V. Niederlande, Belgien Apple Computer Benelux B.V. Österreich Apple Computer Gesellschaft m.b.H. Schweden, Norwegen, Dänemark Apple Computer AB Schweiz Apple Computer AG (SA) (Ltd.) Singapur Apple Computer South Asia Pte Ltd Spanien Apple Computer España, S.A. Südafrika Apple Computer (Proprietary) Limited Taiwan Apple Computer Asia, Inc. Vereinigtes Königreich Apple Computer (UK) Limited EA0056